Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel „Zur
Guten Stube Koltermann GmbH“
I.
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II.
Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner
sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet
er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche
gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegen über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV.
Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)
und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt,
sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3
vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung
zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V.
Rücktritt des Hotels
1.Ein
Rücktritt des Kunden von dem mit der Hotel-Pension geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hotel-Pension. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Hotel-Pension oder einer
von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
3. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
4. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
·
höhere
Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
·
Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
·
das
Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
·
ein
Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
5.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
VII.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
€ 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von €
800 im Zimmersafe und bis zu € 20.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das
Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für
eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis
4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze
2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.